Naturbäder WakenitzNaturbäder Wakenitz
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    Satzung

    Präambel

    Der Gemeinnützige Verein Naturbäder Lübeck vereint als Trägerverein die bislang jeweils selbstständig gegenüber der Stadt agierenden gemeinnützigen Vereine. Hierdurch können die Aktivitäten der mit öffentlichen Interesse tätigen Vereine besser koordiniert und gegenüber der Stadt vertreten werden. Als Betreiber der Flussbadeanstalten und Vertragspartner der Stadt kann der Gemeinnützige Verein Naturbäder Lübeck flexibler auf die Bedürfnisse der Badbesucher reagieren, die finanziellen Mittel effizienter einsetzen und damit die Voraussetzungen für den Erhalt der Naturbäder und die Verbesserung der Betriebsabläufe ermöglichen. 

    Zweck des Gemeinnützigen Vereins Naturbäder Lübeck ist die Erhaltung der Flussbäder an der Wakenitz, Eichholz, Marli und Falkenwiese, die Offenhaltung der Flussbäder für die Nutzung durch die Allgemeinheit, sowie in diesem Zusammenhang die Förderung des Schwimmsports und der Gesundheitspflege sowie der Denkmalpflege. Der Gemeinnützige Verein Naturbäder Lübeck vertritt die Interessen der ihm angeschlossenen Vereine: Förderverein Naturbad Falkenwiese, GV Förderverein Naturbad Marli und Gemeinnütziger Verein Eichholz, Krögerland, Brandenbaum und Wesloe in allen wichtigen Angelegenheiten gegenüber der Hansestadt Lübeck, Behörden, Dienststellen und sonstigen öffentlichen und privaten Institutionen, den Gemeinnützigen Verein Eichholz, Krögerland, Brandenbaum und Wesloe jedoch nur in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der vom ihm betreuten Badeanstalt Kleiner See.

    § 1 Name 

    Der Verein führt den Namen Gemeinnütziger Verein Naturbäder Lübeck und ist als rechtsfähiger Idealverein im Sinne des §21 BGB in das Vereinsregister eingetragen. Seit der Eintragung in das Vereinsregister führt der Verein den Zusatz e.V.

    § 2 Sitz 

    Sitz des Vereins ist die Hansestadt Lübeck.

    § 3 Zweck 

    Zweck des Vereins ist die Förderung

    1. der öffentlichen Gesundheitspflege
    2. die Förderung kultureller Zwecke
    3. die Förderung des Sports
    4. die Förderung der Denkmalpflege

    Die Zwecke werden verwirklicht durch: 

    1. Erhaltung, Wiederherstellung, Komplettierung der baulichen Anlagen der Naturbäder und deren Entwicklung zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge für Sport, Freizeit und Kultur. 
    2. Überlassung der gepachteten Anlagen an die Vereine: Gemeinnütziger Verein Eichholz, Krögerland, Wesloe und Brandenbaum, Förderverein Naturbad Falkenwiese und GV Förderverein Naturbad Marli.
    3. Personelle, finanzielle und ideelle Förderung der Vereine: Gemeinnütziger Verein Eichholz, Krögerland, Wesloe und Brandenbaum in Lübeck, Gadebuschweg 6, Förderverein Naturbad Falkenwiese in Lübeck, Moltkestr. 40 und GV Förderverein Naturbad Marli, Lübeck, Alexanderstr. 2b zur Verwirklichung der unter Ziffer 1 genannten Zwecke.
    4. Durchführung von sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.

    Die für die Verwirklichung der vorgenannten Ziele erforderlichen finanziellen Mittel sollen aufgebracht werden durch die von den vorgenannten Vereinen erhobenen Mitgliedsbeiträge, durch das Sammeln von Spenden, durch erzielte Überschüsse bei kulturellen Veranstaltungen, durch Einnahmen aus dem Badebetrieb (Eintrittsgelder) sowie durch sonstige geeignete Weise.

    § 4 Gemeinnützigkeit

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins zuwider laufen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    Tatsächlich entstandene Kosten, die dem Vorstand für die Vertretung der Vereine entstehen, dürfen erstattet werden.

    § 5 Geschäftsjahr 

    Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

    § 6 Mitgliedschaft

    Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person privaten und öffentlichen Rechts werden.
    Ein Mitglied, das in erheblichem Maße gegen gegen die Vereinssatzung oder gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes mit einfacher Mehrheit aus dem Verein ausgeschlossen werden.

    § 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder 

    Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

    § 8 Erlöschen der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres, durch Ausschluss oder bei Auflösung des Vereins. Die Austrittserklärung ist spätestens in der 1. Woche des 4. Quartals dem Vorstand vorzulegen.

    § 9 Beiträge

    Über die Erhebung der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit entstehenden Kosten werden im Haushaltsplan veranschlagt. Über den Haushalt entscheidet die Mitgliederversammlung gemäß § 11.

    § 10 Organe

    Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

    § 11 Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung ist spätestens bis zum 31. März eines jeden Jahres vom Vorstand unter Einhaltung der Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung schriftlich einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung einzuhalten. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert und mindestens ein Drittel seiner Mitglieder dies fordert.
    Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig,wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Wird die Zahl nicht erreicht, ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder beschlussfähig ist. Die Mitgliederversammlung beschließt und wählt mit einfacher Mehrheit.
    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Die Niederschrift ist vom/von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der Schriftführer/in zu unterschreiben.

    § 12 Vorstand

    Dem Vorstand gehören an:

    • Bis zu 3, mindestens 2 gleichberechtigte Vorsitzende 
    • der/die 1.Kassenwart/in 
    • der/die 2. Kassenwart/in 
    • der/die 1. Schriftführer/in
    • der/die 2. Schriftführer/in 

    Die Ausübung von Vorsitz und dem Amt des/der 1. Kassenwartes/in in Personalunion ist zulässig. Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden einzeln und namentlich gewählt, eine Blockwahl ist nicht zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Wahlperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung.  Satzungsänderungen, die von Aufsichts- oder Finanzbehörden bzw. Gerichten aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand auf Grund einstimmigen Beschlusses von sich aus vornehmen. Die Mitglieder sind darüber zu informieren.

    § 12a Beschlüsse des Vorstandes

    Beschlüsse über die finanzielle Förderung der angeschlossenen Vereine sowie Beschlüsse, die die Interessen der angeschlossenen Vereine betreffen, sind durch den Vorstand zu fassen. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

    § 13 Vertretungsregelung

    Gemäß § 26 BGB ist jedes Mitglied des Vorstandes berechtigt, den Verein in Rechtsgeschäften und gegenüber Dritten nach außen allein zu vertreten (alleinvertretungsberechtigt).
    Intern gilt die Regelung: Vertretungsberechtigt sind nur die Vorsitzenden.

    § 14 Rechtsbeziehungen zu den Fördervereinen und dem Gemeinnützigen Verein Eichholz 

    Die Umsetzung der in § 3 genannten Zielvorgaben erfolgt durch die im Gemeinnützigen Verein Naturbäder Lübeck zusammengeschlossenen Vereine: Förderverein Naturbad Falkenwiese, GV Förderverein Naturbad Marli und den Gemeinnützigen Verein Eichholz, Krögerland,Wesloe und Brandenbaum. Die Vereine gestalten ihre jeweiligen Naturbäder entsprechend den vorgenannten Zielen eigenverantwortlich und erarbeiten jeweils ein eigenes an den Vedürfnissen der Bewohner ihres Einzugsbereichs ausgerichtetes Angebot an Sport-, Kultur- und Freizeitaktivitäten.

    § 15 Auflösung des Vereins

    Im Fall der Auflösung oder Aufhebung sowie bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vorhandene Vermögen an die Vereine Gemeinnütziger Verein Eichholz, Krögerland, Wesloe und Brandenbaum, Förderverein Naturbad Falkenwiese und GV Förderverein Naturbad Marli zurück, ersatzweise an die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit (Gemeinnützige) in Lübeck, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. Dabei sind die Sachmittel entsprechend dem Verein zu überlassen, der das Naturbad betreibt/betrieben hat. für die übrigen Mittel sind entsprechende Beschlüsse über die Verwendung zu fassen.
    Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen jedoch erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

    § 16 Kassenprüfer

    Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der Kassenprüfer hat die Kassengeschäfte nach Abschluss des Geschäftsjahres zu prüfen und der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht vorzutragen und vorzulegen.

    § 17 Inkrafttreten

    Die Satzungsänderung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.07.2013 und Eintragung im Vereinsregister in Kraft.

    Außerhalb der Saison sind unsere Bäder geschlossen.
    Ab 15. Mai finden Sie hier wieder die jeweiligen Öffnungszeiten unserer Bäder.
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        GEMEINNÜTZIGER VEREIN NATURBÄDER LÜBECK e.V.
        Geschäftsadresse: Andreas Pawlowski | Danziger Straße 23 | 23564 Lübeck
        Tel. 0175 2049743 · eMail info@naturbaeder-wakenitz.de

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